Zielgruppe

Aufgenommen werden Mädchen und junge Frauen ab dem 12. Lebensjahr bei denen entweder eine Rückkehr in die Familie angestrebt wird oder die im Rahmen der Heimerziehung langfristig auf ein möglichst selbständiges Leben vorbereitet werden sollen. Wir können in allen Bereichen insgesamt 12 Mädchen begleiten.

Aufgenommen werden Mädchen insbesondere:

Die Aufnahme folgt nach gründlicher Prüfung des Einzelfalles.

Die Aufnahme und Integration seelisch beeinträchtigter oder von seelischer Behinderung bedrohter Mädchen im Niedersachsenhof, insbesondere nach § 35a SGB VIII oder Klientel aus dem SGB XII ist möglich und erwünscht.

Diese Jugendlichen bedürfen einer abgestuften Hilfeplanung und oft einer langfristi­gen multiprofessionellen Zusammenarbeit, um ihre Teilhabe am Leben in der Gesell­schaft für die Zukunft zu gewährleisten. Den erlebten Beziehungsabbrüchen müssen verlässliche, einschätzbare, sicherheitsgebende und angemessene Beziehungsangebote entgegengesetzt werden.

In unserer konkreten Arbeit heißt es zunächst häufig Aushalten von starken, oft nicht situativ nachvollziehbaren emotionalen Schwankungen in kurzen Zeiträumen. Oft einhergehend mit selbstverletzendem oder selbstgefährdendem Verhalten, suizida­len Äußerungen und Weglaufen.

Die Herausforderung hier ist es, diesen Schwankungen und Verhaltensweisen selbst emotional nicht zu folgen, sondern den Mädchen immer wieder konstante professio­nell gestaltete und belastbare Angebote zur Zusammenarbeit zu machen, um Sicher­heit und Stabilität im Alltag zu gewähren.

Im nächsten Schritt geht es um die Auseinandersetzung mit dem eigenen Krank­heitsbild im Sinne von Psychoedukation und Arbeiten an der Compliance im Hinblick auf Therapie und ggf. Medikation. In diesem Schritt greift dann verstärkt die Koope­ration der Ambulanz der Kinder-und Jugendpsychiatrie insbesondere in Rotenburg, mit niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychiatern, Psychotherapeuten.

Nötigenfalls bereiten wir tagesklinische und stationäre Therapien vor und begleiten diese durch regelmäßige Gespräche, Besuche dort und Beurlaubungen zu uns, um dann nach Abschluss oder bei Intervall-Therapien in den Erprobungsphasen an der weiteren Stabilisierung zu arbeiten.

Ziel im weiteren Verlauf ist es, impulsive Verhaltensweisen zu reduzieren und alltagstaugliches sozial angemessenes Rollenverhalten einzuüben und so im Idealfall Schulabschlüsse und Berufseinstiege zu ermöglichen.

Gegebenenfalls werden diese Plätze für andere Belegungen im Rahmen dieses An­gebotes genutzt.

Ausschlusskriterien für eine Aufnahme sind:

Die Hilfe für junge Volljährige bezieht sich auf Jugendliche, die im Verlauf der Maß­nahme volljährig werden und über das 18. Lebensjahr hinaus vom Niedersachsenhof betreut werden möchten und können.

In begründeten Einzelfällen kann Eingliederungshilfe gem. § 53 SGB XII geleistet werden. Dies setzt eine Einzelvereinbarung gem. § 75 Abs. 4 SGB XII mit dem örtli­chen Sozialhilfeträger voraus und ist ausdrücklich erwünscht.